Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für sämtliche Verträge über Webdesign, Automatisierung, digitale Systeme, Markenentwicklung, Wartung sowie Hosting-Dienstleistungen zwischen der Nextivo UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Nextivo“) und dem Auftraggeber.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von Nextivo sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, digitale Bestätigung oder durch Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nextivo erbringt Werk- oder Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Automatisierung, Prozessoptimierung und digitale Infrastruktur.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Nextivo.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Abschlags- oder Anzahlungsregelungen können projektabhängig vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug ist Nextivo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

§ 6 Abnahme bei Werkleistungen

Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.

§ 7 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken im vertraglich vereinbarten Umfang.

Automatisierungen und digitale Systeme, die über Accounts, Lizenzen oder Infrastruktur von Nextivo betrieben werden, dürfen ausschließlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses genutzt werden. Nach Vertragsende ist Nextivo berechtigt, diese Systeme zu deaktivieren.

Drittinhalte (z. B. Bilder, Schriftarten, Software) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 8 Referenznutzung

Nextivo ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Auftraggebers als Referenz für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern keine schriftliche gegenteilige Vereinbarung besteht.

§ 9 Wartung und laufende Betreuung

Wartungsverträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab Veröffentlichung oder Systemfreigabe. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Die Vergütung wird jährlich im Voraus berechnet.

§ 10 Hosting über Drittanbieter

Hosting-Leistungen erfolgen über externe Anbieter. Nextivo übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Serverinfrastruktur und haftet nicht für Ausfälle außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

§ 11 Einsatz von KI- und Automatisierungssystemen

Nextivo setzt im Rahmen der Leistungserbringung automatisierte Systeme und KI-gestützte Technologien ein. Diese dienen der Unterstützung und Optimierung digitaler Prozesse. Siehe KI-Compliance.

Für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Plattformen, APIs oder Schnittstellen übernimmt Nextivo keine Gewähr.

§ 12 Projektabbruch und Kündigung einzelner Leistungen

Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Bereits begonnene Leistungsabschnitte können anteilig berechnet werden.

§ 13 Haftung

Nextivo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nextivo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Projektvergütung bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Jahresvergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 14 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Nextivo haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Strom- oder Internetausfälle, Hackerangriffe, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle externer Dienstleister und Infrastrukturbetreiber.

§ 15 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Nextivo.

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