Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten für sämtliche Verträge über Webdesign, Automatisierung, digitale Systeme, Markenentwicklung, Wartung sowie Hosting-Dienstleistungen zwischen der Nextivo UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Nextivo“) und dem Auftraggeber.
Angebote von Nextivo sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, digitale Bestätigung oder durch Auftragsbestätigung zustande.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nextivo erbringt Werk- oder Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Automatisierung, Prozessoptimierung und digitale Infrastruktur.
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Nextivo.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Abschlags- oder Anzahlungsregelungen können projektabhängig vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist Nextivo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugskostenpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken im vertraglich vereinbarten Umfang.
Automatisierungen und digitale Systeme, die über Accounts, Lizenzen oder Infrastruktur von Nextivo betrieben werden, dürfen ausschließlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses genutzt werden. Nach Vertragsende ist Nextivo berechtigt, diese Systeme zu deaktivieren.
Drittinhalte (z. B. Bilder, Schriftarten, Software) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Nextivo ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Auftraggebers als Referenz für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern keine schriftliche gegenteilige Vereinbarung besteht.
Wartungsverträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab Veröffentlichung oder Systemfreigabe. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Die Vergütung wird jährlich im Voraus berechnet.
Hosting-Leistungen erfolgen über externe Anbieter. Nextivo übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Serverinfrastruktur und haftet nicht für Ausfälle außerhalb des eigenen Einflussbereichs.
Nextivo setzt im Rahmen der Leistungserbringung automatisierte Systeme und KI-gestützte Technologien ein. Diese dienen der Unterstützung und Optimierung digitaler Prozesse. Siehe KI-Compliance.
Für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Plattformen, APIs oder Schnittstellen übernimmt Nextivo keine Gewähr.
Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Bereits begonnene Leistungsabschnitte können anteilig berechnet werden.
Nextivo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nextivo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Projektvergütung bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Jahresvergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Nextivo haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Strom- oder Internetausfälle, Hackerangriffe, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle externer Dienstleister und Infrastrukturbetreiber.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Nextivo.
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